Unsere Leistungen im Überblick
Wir vertreten Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsvertragsverhandlungen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Prüfung von Befristungsabreden
- Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
- Prüfung von Abmahnungen
- Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
- Fragen zu Sonderschutz, z.B. für Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit
- Durchsetzung und Abwehr der besonderen Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Mobbing-Situationen
- Insolvenzrecht
Das Arbeitsrecht – ein facettenreiches Rechtsgebiet, das unser Arbeitsleben in hohem Maße prägt. Arbeiter und Angestellte stehen zu ihrem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitsverhältnis unterliegt unzähligen Regelungen, die für den Laien meist unübersichtlich sind. So befinden sich diese meistens im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag, im Gesetz oder in einer EU-Verordnung. Ohne eine ständige Beschäftigung mit dieser Materie ist es nicht möglich die Übersicht hierüber zu behalten.
Wir sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin:
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Wir bearbeiten ganz bewusst Mandate aus dem Arbeitgeberbereich und Arbeitnehmerbereich. Nur auf diesem Weg erkennen wir die aktuellen unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren aktuellen typischen Probleme. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil ist, dass wir hierdurch für unsere Mandanten vor allem bei den im Arbeitsrecht dominierenden Verhandlungslösungen schneller und kostenschonender das angestrebte Ziel erreichen. Denn wer die Sichtweise des Gegenübers nicht kennt hat, wird sich in aller Regel schwer tun, zu einer akzeptablen Lösung zu kommen.
Mit großer Schlagkraft setzen wir die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung in Arbeitsrechtssachen und Kündigungsschutzverfahren durch. Die im Arbeitsrecht üblichen Vergleichsverhandlungen führen wir mit Weitsicht, zielstrebig sowie ergebnis- und kostenorientiert.
Für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer verteidigen wir effektiv gegen verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen und gegen Abmahnungen. Bei Kündigungsschutzstreitigkeiten achten wir darauf, dass im Rahmen von Abmahnung, Abschluss und Abwicklung von Aufhebungsverträgen alle wesentlichen Punkte geregelt und umgesetzt werden und ein arbeitsrechtlicher Vergleich keine Fallstricke enthält, vor allem aber auch, dass eine angemessene Abfindung erzielt wird.
Was Sie im Falle einer Kündigung tun können, erfahren Sie hier.
Ferner gehen wir gegen Mobbing, „Bossing“, sonstige unzulässige Diskriminierung und unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz vor.
Wir klären gerne Entgeltangelegenheiten, wie etwa Fragen über etwaiges Bestehen von Ansprüchen auf Bonus, Zulagen, Prämien und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche, Überstundenvergütung und Zuschläge.
Ebenso helfen wir unseren Arbeitnehmermandanten im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Krankheit sowie auf Krankengeld. Arbeitsrechtliche Fragen zum Arbeitszeugnis, den Urlaub, die Urlaubsabgeltung, die Umsetzung und Versetzung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen und den Tarifvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis gehören ebenso zum täglichen Tätigkeitsspektrum.
Aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts und der Erfahrungen im Arbeits- und Sozialrecht kennen wir uns als Anwälte ferner auch in Fragen rund um die Agentur für Arbeit, zur Krankenversicherung und Rentenversicherung aus.
Daneben betreuen wir Fälle einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers, in denen es stets um die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, aber auch um das Insolvenzausfallgeld oder Sonderkündigungsrechte geht und helfen dabei, dass die richtigen Schritte eingeleitet werden.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bietet die Kanzlei Imdahl & Leimnitz auf Wunsch einen attraktiven Rundumberatungsservice in Gestalt eines Pauschalpreises / Monat oder in Gestalt attraktiver Stundenhonorare an. Unternehmern bieten wir stets eine maßgeschneiderte und vor allem kalkulierbare Lösung an. Eine eigene Rechtsabteilung ist teuer und kann in der Regel trotz Schulungen weder eine umfassende Expertise, noch eine Prozessvertretung in allen relevanten Rechtsgebieten bieten. Ein Rechtsanwalt muss meist doch am Ende eingeschaltet werden. Wir sehen uns als fachgebietsübergreifendes Beraterteam, das in der Lage ist, Unternehmern auf nahezu allen Rechtsgebieten wertvolle Unterstützung zu bieten. Dabei sind uns die Schnittstellen zwischen den Rechtsgebieten bekannt, sodass wir interdisziplinär zusammenarbeiten, wenn das Problem mehrere Gebiete betrifft. So können wir Unternehmen eine umfassende Rechtsdienstleistung aus einer Hand anbieten, die neben der Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht auch die Bereiche des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts sowie alle sonstigen Gebiete (Gewerberaummietrecht, IT-Recht, Insolvenzrecht etc.) umfassen.
Wenn es um die Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und sonstiger betrieblicher Regelungen geht, stehen wir den Arbeitgebern als kompetenter Ratgeber und Vertreter zur Seite. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung. Vom Arbeitsvertragsschluss (Prüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Beratung zum Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung sind wir stets kompetente Ratgeber und Vertreter. Gerade vor Ausspruch einer Kündigung gilt es die richtigen Schritte (wie etwa Abmahnung, Anhörung des Arbeitnehmers, betriebliches Eingliederungsmanagement, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Massenentlassungsanzeige) einzuhalten, damit die ausgesprochene Kündigung am Ende der kritischen Prüfung durch das Arbeitsgericht standhält.
Um ein Scheitern vor Gericht vorzubeugen hilft nur eine umfassende Risikoanalyse durch den Fachmann weiter.
Sollte eine Kündigung nicht erfolgsversprechend sein, helfen wir gerne auch bei der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen weiter.
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Kontaktieren Sie uns!
Sie haben eine Frage? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an. Am besten geben Sie im Formular auch einen Zeitpunkt mit an, zu dem wir Sie telefonisch erreichen können.
Unsere Bürozeiten:
Mo.-Do. 08:30 -13:00 Uhr & 14:30 -17:30 Uhr
Fr. 08:30 – 13:00
sowie nach Vereinbarung.
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