Verkehrsunfall – Was tun?

Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht oder erlitten? Ihr 1×1 im Falle eines Falles

1. Ruhe bewahren und den Unfallort nicht verlassen. Gegebenenfalls Erste-Hilfe leisten und Rettungswagen und/oder Polizei anrufen. Auch als Zeuge können Sie sich wegen Fahrerflucht strafbar machen.

2. Unfallmitteilung: Lassen Sie sich bei Anwesenheit der Polizei eine Unfallmitteilung aushändigen oder tauschen Sie sich mit dem anderen Unfallteilnehmern die Personal- sowie Versicherungsdaten aus. Sollte Ihr Fahrzeug nicht Fahrbereit sein, so rufen Sie einen Abschleppdienst.

3. Termin: Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir einschätzen können, ob wir Ihren Personen- oder Sachschaden erfolgreichen durchsetzen können. Bringen Sie hierzu die Unfallmitteilung der Polizei, das Gutachten des verunfallten Fahrzeugs (sofern vorhanden) sowie alle Rechnungen über Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen mit. Wir stimmen dann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen individuell ab.

4. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren: Sofern gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Unfall eingeleitet wird, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum.

5. Versicherung: Wir leiten Sie dann professionell durch den Dschungel der Versicherungen und gestallten die Abwicklung des Unfalles so angenehm wie möglich.

Wir sind Ihre Anwälte für Verkehrsrecht!
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