Abmahnung wegen Gesetzesverstoß gegen Wettbewerber – Was tun?
Sie sind wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt worden. Kein Problem, wir wissen was zu tun ist.
- Tief durchatmen und Ruhe bewahren.
- Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der mehr Belastungen mit sich bringt. Manchmal kann ein begründeter Anspruch durch eine modifizierte Erklärung abgemildert werden. Nehmen Sie selbst keinen Kontakt zum gegnerischen Rechtsanwalt auf.
- Zahlen Sie nichts. Oft sind die in Ansatz gebrachten Beträge übersetzt. Es wird dem Abgemahnten auch oft ein sehr hoher Forderungsbetrag vorgegaukelt, jedoch entgegenkommenderweise nur ein sehr geringerer Betrag gefordert. Der Anspruch ist jedoch meist unbegründet. Unser Ziel ist es, dass Sie entweder nichts oder deutlich weniger zahlen.
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