Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht

Abmahnung wegen Gesetzesverstoß gegen Wettbewerber – Was tun?

Sie sind wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt worden. Kein Problem, wir wissen was zu tun ist.

  1. Tief durchatmen und Ruhe bewahren.
  2.  

  3. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der mehr Belastungen mit sich bringt. Manchmal kann ein begründeter Anspruch durch eine modifizierte Erklärung abgemildert werden. Nehmen Sie selbst keinen Kontakt zum gegnerischen Rechtsanwalt auf.
  4.  

  5. Zahlen Sie nichts. Oft sind die in Ansatz gebrachten Beträge übersetzt. Es wird dem Abgemahnten auch oft ein sehr hoher Forderungsbetrag vorgegaukelt, jedoch entgegenkommenderweise nur ein sehr geringerer Betrag gefordert. Der Anspruch ist jedoch meist unbegründet. Unser Ziel ist es, dass Sie entweder nichts oder deutlich weniger zahlen.

 

Wir sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin:

Wir sind Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin:

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben eine Frage? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an. Am besten geben Sie im Formular auch einen Zeitpunkt mit an, zu dem wir Sie telefonisch erreichen können.

Unsere Bürozeiten:
Mo.-Do. 08:30 -13:00 Uhr & 14:30 -17:30 Uhr
Fr. 08:30 – 13:00
sowie nach Vereinbarung.

Mit dem Absenden der Nachricht erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie stimmen zu, dass Ihre Angaben und Daten zur Beantwortung der Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@imdahl-leimnitz.de widerrufen.