Imdahl & Leimnitz Kanzlei Logo

ZuRecht vertrauen.

Über 30 Jahre Erfahrung

moderne Rechtsanwaltskanzlei

volle Kostentransparenz

Wir sind für Sie da.

Die Rechtsanwaltskanzlei Imdahl & Leimnitz ist eine etablierte, moderne Rechtsanwaltskanzlei in Viersen mit mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung in der Rechtsberatung. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1987 durch Herrn Rechtsanwalt Imdahl, der die Entwicklung der Kanzlei über viele Jahre maßgeblich geprägt hat. Seit April 2026 ist Herr Rechtsanwalt Imdahl nicht mehr anwaltlich für die Kanzlei tätig.

Unser Anspruch ist unverändert: Im Mittelpunkt stehen der Erfolg in der Sache und die Zufriedenheit unserer Mandantschaft. Ebenso wichtig sind uns Kostentransparenz, eine verständliche Beratung sowie die frühzeitige Aufklärung über mögliche Prozess- und Kostenrisiken in einem Rechtsstreit.

Wir bieten unseren Mandanten ein breitgefächertes Beratungsspektrum in verschiedenen Rechtsgebieten mit Schwerpunkten unter anderem im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. Darüber hinaus arbeiten wir bei Bedarf mit ausgewählten Fachleuten aus angrenzenden Beratungsbereichen zusammen, etwa aus den Bereichen Steuern, IT und Unternehmensberatung.

René Leimnitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Mein Name ist René Leimnitz, Fachanwalt für Familienrecht. Ich stehe Ihnen kompetent in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite und vertrete Sie bei Bedarf auch in anderen Rechtsgebieten. Mein Ziel ist es, Sie in schwierigen Situationen einfühlsam und zielorientiert zu unterstützen, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen mit meiner Expertise zu helfen.

Johannes Imdahl

Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Imdahl ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Imdahl & Leimnitz. Seit der Kanzleigründung im Jahr 1987 hat er die Entwicklung der Kanzlei über viele Jahre mit seiner anwaltlichen Erfahrung und seinem persönlichen Engagement geprägt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen insbesondere im Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Seit April 2026 ist Herr Rechtsanwalt Imdahl nicht mehr anwaltlich für die Kanzlei tätig. Sein Name bleibt jedoch als Gründer mit der Geschichte und dem Selbstverständnis der Kanzlei verbunden.

Unsere Leistungen.

Wir sind spezialisiert auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Schwerpunktmäßig sind wir im Familienrecht und Erbrecht. Verkehrsrecht und Sozialrecht tätig. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Zivilrecht.

Wir finden für Sie zeitnahe, umfassende und passgenaue Lösungen.

Sollten wir Sie in einem Rechtsgebiet nicht beraten können, leiten wir Sie gerne an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk weiter.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie natürlich in Viersen-Dülken, Viersen, aber auch bundesweit.

Mandantenstimmen.

Hier finden Sie einige Rückmeldungen unserer Mandanten zu unserer Arbeit. Für weitere Bewertungen besuchen Sie gerne unser Google-Profil, indem Sie auf den Button unten klicken.

Sie suchen einen Rechtsanwalt im Raum Viersen? Dann sind Sie hier richtig.

Wir beraten Sie in allen Rechtsgebieten mit Schwerpunkten auf Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht.

Anwaltskosten.

Bitte haben Sie keinerlei Hemmungen, uns auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen. Oftmals wird der Weg zum Anwalt gescheut in der Befürchtung, sich diesen nicht leisten zu können. Um die Kosten so transparent wie möglich aufzuzeigen, erläutern wir hier kurz wie sich diese in der Regel darstellen.

Bedarf es lediglich einer Beratung, so vereinbaren wir mit Ihnen eine Zeitvergütung. Die Abrechnung erfolgt dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Diese schließen wir dann, wenn ein konkreter Auftrag oder ein umfassendes Mandat vorliegt. Die Höhe der Vergütung pro Stunde hängt immer vom Einzelfall und den Umständen ab (Schwierigkeit und Umfang).

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, erfolgt die Abrechnung bei Vorliegen der Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung. Sofern eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, müssten Sie diese selbstverständlich auch entrichten.

Abhängig von Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen besteht auch die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insoweit besteht für den Rechtsanwalt die Möglichkeit, seine außergerichtliche Tätigkeit in Form der Beratungshilfe abzurechnen. Im Rahmen einer solchen Beratungshilfe steht dem Anwalt eine vom Mandanten zu zahlende Gebühr in Höhe von 15,00 € zu.

Bei gerichtlicher Tätigkeit besteht ferner die Möglichkeit die Abrechnung über Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Sollten Sie bei der Antragstellung einmal nicht weiterwissen, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich

Die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt – RVG – geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Gerne besprechen wir bereits im Vorfeld mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Häufig sind die anfallenden Kosten aber auch von der Gegenseite zu übernehmen, etwa dann, wenn sich diese mit einer fälligen Leistung in Verzug befindet.

Daneben sind die anfallenden Kosten in Kfz-Unfallsachen regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen, soweit Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Bitte haben Sie keinerlei Hemmungen, uns auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen.