ZuRecht vertrauen.

Über 30 Jahre Erfahrung

moderne Rechtsanwaltskanzlei

volle Kostentransparenz

Wir sind für Sie da.

Die Rechtsanwaltskanzlei Imdahl & Leimnitz ist eine etablierte, moderne Rechtsanwaltskanzlei in Viersen mit mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung in der Rechtsberatung. Seit der Gründung im Jahr 1987 durch Herrn Rechtsanwalt Imdahl vertrauen uns eine Vielzahl von Mandanten. In erster Linie geht es uns um den Erfolg in der Sache und die Zufriedenheit unserer Mandantschaft. Von ebenso großer Bedeutung ist die Kostentransparenz unserer Beratungsleistung sowie die Aufklärung über potenzielle Prozess- und Kostenrisiken in einem Rechtsstreit.

Wir bieten unseren Mandanten ein breitgefächertes Beratungsspektrum in vielen Rechtsgebieten mit Schwerpunkten in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. Wir arbeiten daneben eng mit Fachleuten in den Bereichen Steuern, IT und Unternehmensberatung zusammen, um Ihnen bei Bedarf die Expertise bieten zu können, die der jeweilige Fall erfordert.

René Leimnitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Mein Name ist René Leimnitz, Fachanwalt für Familienrecht. Ich stehe Ihnen kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite und vertrete Sie zudem im Arbeits- und Verkehrsrecht. Mein Ziel ist es, Sie in schwierigen Situationen einfühlsam und zielorientiert zu unterstützen, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen mit meiner Expertise zu helfen.

Johannes Imdahl

Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Imdahl berät Sie im Bereich des Miet- und Familienrechts sowie Arbeits- und Sozialrecht. Neben seiner jahrzehntelangen Erfahrung in den vorgenannten Rechtsgebieten kennt er sich auch in anderen Fahrwassern des Rechts aus und steht Ihnen mit seinem Rat zur Seite.

Unsere Leistungen.

Wir sind spezialisiert auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Schwerpunktmäßig sind wir im ArbeitsrechtFamilienrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht tätig. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Inkassorecht und Zivilrecht.

Wir finden für Sie zeitnahe, umfassende und passgenaue Lösungen.

Sollten wir Sie in einem Rechtsgebiet nicht beraten können, leiten wir Sie gerne an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk weiter.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie natürlich in Viersen-Dülken, Viersen, aber auch bundesweit.

Mandantenstimmen.

Hier finden Sie einige Rückmeldungen unserer Mandanten zu unserer Arbeit. Für weitere Bewertungen besuchen Sie gerne unser Google-Profil, indem Sie auf den Button unten klicken.

Sie suchen einen Rechtsanwalt im Raum Viersen? Dann sind Sie hier richtig.

Wir beraten Sie in allen Rechtsgebieten mit Schwerpunkten auf Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht.

Anwaltskosten.

Bitte haben Sie keinerlei Hemmungen, uns auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen. Oftmals wird der Weg zum Anwalt gescheut in der Befürchtung, sich diesen nicht leisten zu können. Um die Kosten so transparent wie möglich aufzuzeigen, erläutern wir hier kurz wie sich diese in der Regel darstellen.

Bedarf es lediglich einer Beratung, so vereinbaren wir mit Ihnen eine Zeitvergütung. Die Abrechnung erfolgt dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Diese schließen wir dann, wenn ein konkreter Auftrag oder ein umfassendes Mandat vorliegt. Die Höhe der Vergütung pro Stunde hängt immer vom Einzelfall und den Umständen ab (Schwierigkeit und Umfang).

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, erfolgt die Abrechnung bei Vorliegen der Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung. Sofern eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, müssten Sie diese selbstverständlich auch entrichten.

Abhängig von Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen besteht auch die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insoweit besteht für den Rechtsanwalt die Möglichkeit, seine außergerichtliche Tätigkeit in Form der Beratungshilfe abzurechnen. Im Rahmen einer solchen Beratungshilfe steht dem Anwalt eine vom Mandanten zu zahlende Gebühr in Höhe von 15,00 € zu.

Bei gerichtlicher Tätigkeit besteht ferner die Möglichkeit die Abrechnung über Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Sollten Sie bei der Antragstellung einmal nicht weiterwissen, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich

Die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt – RVG – geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Gerne besprechen wir bereits im Vorfeld mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Häufig sind die anfallenden Kosten aber auch von der Gegenseite zu übernehmen, etwa dann, wenn sich diese mit einer fälligen Leistung in Verzug befindet.

Daneben sind die anfallenden Kosten in Kfz-Unfallsachen regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen, soweit Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Bitte haben Sie keinerlei Hemmungen, uns auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen.