Verkehrsrecht

Umfassende Unterstützung im Verkehrsrecht: von Unfallregulierung über Bußgeldverfahren bis zur Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis.

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Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht

  • Verkehrsunfallregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Abwehr von Regressforderungen

Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsdelikte
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrzeugmängel
  • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
  • Alkoholfahrt
  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln

Verkehrsstrafrecht

  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • fahrlässige Körperverletzung / fahrlässige Tötung
  • Trunkenheit

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Fahrerlaubnis (Entzug/Erteilung/Androhung MPU)
  • Fahrtenbuchauflage

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Verkehrsunfall und Schadensregulierung: Warum anwaltliche Unterstützung für Ihre Ansprüche unverzichtbar ist

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter und die Rechtsprechung wird immer unübersichtlicher. So behandelt das Verkehrsrecht Sachverhalte, in denen sich oftmals Zivil-, Straf- und öffentliches Recht überschneiden. Die häufigste diesbezügliche Konstellation bildet wohl der Verkehrsunfall. Gerade hier ist es ratsam gleich zu Beginn einen Rechtsbestand einzuschalten, der sich um die rechtssichere Abwicklung des Verkehrsunfalles und der daraus resultierenden Sach- und Personenschäden kümmert.

Was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls tun sollten, haben wir hier für Sie zusammengeschrieben.

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten „aktiven Schadensmanagements“, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden eigene Gutachter beauftragt oder sogenannte „Prüfberichte“ vorgelegt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.

Das Auftreten der Versicherung soll dem Zweck dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die gegnerische Versicherung bei Haftung ihres Versicherungsnehmers bezahlen muss, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise auch eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten, um nur ein paar zu nennen.

Sollten Personenschäden eingetreten sein, ist eine Schadensbezifferung und Anspruchsdurchsetzung durch den Geschädigten praktisch nicht möglich. Das wissen die Versicherungen und nutzen dies aus. Hier ist die Inanspruchnahme einen Rechtsanwalts zwingend notwendig, um die eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen.

Um es klar und deutlich zu sagen: es gibt keine klaren und eindeutigen Fälle. Für Sie als betroffener Unfallbeteiligter mag die Sach- und Haftungsfrage klar sein, die Versicherung wird jedoch versuchen, Mithaftungsaspekte vorzutragen, um Sie zu verunsichern und um Sie zu bewegen, einen reduzierten Schadensersatz zu akzeptieren.

Bedenken Sie: Bei den schadensregulierenden Versicherungen sitzen Profis, die alle juristischen Tricks und Mittel kennen, um Ihren Anspruch zu kürzen. Der Rechtsanwalt kennt diese Tricks und die aktuelle Rechtsprechung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und achten, dass Sie kein Geld verschenken.

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren

Im Bußgeld- und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen. Nur so ist effektiver Rechtsschutz zu erlangen, denn nur der Verkehrsanwalt kennt die Rechtsprechung und steht mit der Bußgeldbehörde und der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe.

Sollten Sie einen „Zeugenfragebogen“ in einem Ihnen nicht bekannten Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Unfallflucht) erhalten, sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Stellungnahme abgeben oder den Fragebogen an die Polizei senden. Dies kann sonst für den weiteren Verfahrensverlauf negative Folgen haben, die auch Ihr Verkehrsanwalt in Nachgang nicht beseitigen kann.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir klären mit Ihnen gemeinsam, wie eine effektive, maßgeschneiderte Verfahrensstrategie aussehen kann.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Wir können Sie in Ihrem konkreten Einzelfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und in diesem Zusammenhang auch Ihren möglichen und den Verursachungsbeitrag des Unfallgegners klären.