Erbrecht

Umfassende Unterstützung im Erbrecht: von Testament und Erbvertrag über Pflichtteil und Erbauseinandersetzung bis zur Vorsorge.

Wir sind Ihre Anwälte für Erbrecht!
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Testament erstellen, ändern oder anfechten – Ihre Kanzlei für Erbrecht in Viersen

Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod umgesetzt wird. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass schon kleine Formfehler dazu führen können, dass ein Testament unwirksam ist. Wir beraten Sie in Viersen umfassend zur rechtssicheren Erstellung – sei es handschriftlich oder notariell. Änderungen sind jederzeit möglich, sollten aber klar gekennzeichnet und datiert werden.

Wird ein Testament unter Druck, durch Täuschung oder bei fehlender Geschäftsfähigkeit erstellt, kann es angefochten werden. Auch bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Verfügungen helfen wir Ihnen weiter – sei es bei der Durchsetzung eines Testaments oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Unsere Kanzlei in Viersen ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit Kompetenz und Diskretion bei allen Fragen rund um Ihren letzten Willen.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen – rechtliche Begleitung im Erbfall in Viersen

Wer erbt, übernimmt nicht nur Vermögen – sondern auch Schulden. Deshalb ist es entscheidend, den Nachlass genau zu prüfen, bevor man ihn annimmt. Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Viersen unterstützen wir Sie unmittelbar nach dem Erbfall: Wir prüfen Fristen, Werte und Risiken. Ist der Nachlass überschuldet, begleiten wir Sie bei der Ausschlagung oder Beantragung einer Nachlassverwaltung.

Bei Annahme des Erbes helfen wir Ihnen bei der Abwicklung: vom Kontakt mit Banken und Versicherungen bis hin zur Kommunikation mit Miterben. Auch steuerliche Aspekte berücksichtigen wir. Sie behalten den Überblick und vermeiden kostspielige Fehler.
Unsere rechtliche Begleitung gibt Ihnen Sicherheit in einer emotional belastenden Zeit.

Pflichtteil einfordern – rechtliche Hilfe bei Enterbung in Viersen

Auch wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, können Sie dennoch Anspruch auf den Pflichtteil haben – als Kind, Ehepartner oder Elternteil des Verstorbenen. Der Pflichtteil besteht in einem Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden.

Wir unterstützen Sie in Viersen bei der Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs und prüfen, ob Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden müssen (Pflichtteilsergänzung). Auch wenn der Nachlass nicht vollständig offen gelegt wird, setzen wir Ihr Auskunftsrecht durch.
Umgekehrt helfen wir Erben, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.

Unsere erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Viersen steht Ihnen zur Seite – außergerichtlich und vor Gericht.

Erbvertrag – rechtssichere Planung mit Ihrer Kanzlei in Viersen

Ein Erbvertrag ist eine besonders verbindliche Form der Nachlassregelung. Anders als ein Testament kann er nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Ideal ist er für Paare ohne Trauschein, Patchworkfamilien oder Geschäftspartner, die gemeinsam planen.
Wir beraten Sie in Viersen zu Inhalt, Gestaltung und rechtlicher Wirkung eines Erbvertrags – auch im Zusammenhang mit Pflichtteilsverzichten, Schenkungen oder Versorgungsregelungen.

Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet – wir bereiten die Inhalte so vor, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und der Vertrag dauerhaft Bestand hat.

Vermeiden Sie spätere Erbstreitigkeiten – durch eine rechtssichere, individuelle Gestaltung.

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Erbauseinandersetzung – Unterstützung bei Erbengemeinschaft in Viersen

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist oft mit Konflikten verbunden, denn alle Entscheidungen über den Nachlass müssen gemeinsam getroffen werden. Eine Erbauseinandersetzung löst die Gemeinschaft auf – durch Teilung oder Verwertung des Nachlasses.

Wir vertreten Ihre Interessen in Viersen – sei es bei Verhandlungen mit Miterben, der Auflösung der Gemeinschaft oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch bei Fragen zu Ausgleichszahlungen, Schenkungen unter Lebenden oder Teilungsversteigerungen stehen wir an Ihrer Seite.

Ziel ist eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – ohne langwierige und belastende Erbstreitigkeiten.

Enterbung – wie Sie die gesetzliche Erbfolge gezielt ausschließen

Sie möchten bestimmte Personen bewusst vom Erbe ausschließen? Eine wirksame Enterbung muss im Testament klar formuliert werden. Dennoch haben nahe Angehörige oft Pflichtteilsansprüche, die nicht ohne weiteres entfallen.

Wir beraten Sie in Viersen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens – einschließlich Enterbung und Umgang mit Pflichtteilsansprüchen. Auch in besonderen Fällen, etwa bei grobem Fehlverhalten des potenziellen Erben, kann ein vollständiger Ausschluss möglich sein.

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, klären rechtliche Spielräume und gestalten ein Testament, das Ihren Willen schützt.
Zudem vertreten wir Mandanten, die von einer Enterbung betroffen sind und ihren Pflichtteil geltend machen möchten.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – für den Ernstfall regeln in Viersen

Was passiert, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können – etwa durch Krankheit oder Unfall? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handelt. Eine Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche.

Wir erstellen für Sie in Viersen alle nötigen Vorsorgedokumente – individuell und rechtssicher. Auch Betreuungsverfügungen und Bankvollmachten gehören dazu.
Eine gute Vorsorge vermeidet gerichtliche Betreuungsverfahren, schützt Ihre Interessen und entlastet Ihre Angehörigen erheblich.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten – bevor es zu spät ist.

Erbschein – Nachweis des Erbrechts beim Nachlassgericht Viersen

Ein Erbschein wird benötigt, wenn Sie z.B. über Bankkonten des Verstorbenen verfügen oder Grundbesitz übertragen möchten – vor allem, wenn kein notarielles Testament vorliegt.

Wir unterstützen Sie in Viersen bei der Erbscheinsbeantragung: von der Antragsformulierung über die Zusammenstellung der Nachweise bis hin zur Kommunikation mit dem Nachlassgericht.

Auch wenn es mehrere Erben oder Unklarheiten gibt, vertreten wir Ihre Interessen rechtlich fundiert.
So vermeiden Sie Verzögerungen und sichern sich den Zugang zum Nachlass – rechtssicher und effizient.