Familienrecht

Wir sind Ihre Kanzlei in Viersen für Familienrecht: Mit einem Fachanwalt für Familienrecht im Team bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei allen familiären Rechtsangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauensvolle und lösungsorientierte Beratung.

Unsere familienrechtlichen Leistungen im Überblick

Wir beraten Mütter und Väter in allen familienrechtlichen Fragen.

  • Ehescheidung
  • Trennung einer Lebenspartnerschaft
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt (Scheidungsunterhalt)
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Vereinbarung zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung
  • Beratung in allen rechtlichen Fragen zu minderjährigen Kindern – Rechte, Pflichten, Möglichkeiten
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen von sorge- und umgangsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere bei Trennung und Scheidung
  • Entwurf und Prüfung von Elternvereinbarungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen
  • Beratung zum Residenzmodell und zum Wechselmodell für Kinder getrennter Paare
  • Beratung zu letztwillige Sorgerechtsverfügungen (Vormund) durch Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag

Wir sind Ihre Anwälte für Familienrecht!
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Ehescheidung und Zugewinnausgleich

Ca. ein Drittel aller geschlossener Ehen oder Lebenspartnerschaften in Deutschland werden geschieden. Angesichts dieser Häufigkeit ist die Scheidung ein besonders relevantes Thema im Familienrecht. In der Beratung zeigen wir Ihnen den Ablauf der Scheidung und der damit verbundenen weiteren Punkte wie Versorgungs- und Zugewinnausgleich auf. Ebenso weisen wir auf die in Betracht kommenden Möglichkeiten zum Einsparen der Scheidungskosten hin. Darüber hinaus werden wir in Ihrem Interesse versuchen, den Prozess der Scheidung so kurz wie möglich zu gestalten.

Im Trennungs- bzw. Scheidungsverfahren kann auch der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt werden. In der Regel leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser wird gesetzlich vermutet, sofern sich die Ehegatten nicht durch einen Ehevertrag auf einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) einigen. Da es in der Laiensphäre oft andere Vorstellungen über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht sinnvoll. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen der Beratung die Vor- und Nachteile des jeweiligen Güterstands gegeneinander abzuwägen und den besten für Ihre individuelle Lebenssituation zu finden. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das in die Ehe eingebrachte Vermögen dem jeweiligen Ehepartner weiterhin allein gehört. Ausschließlich das gemeinsame Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird (Zugewinn), wird später im Falle einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist der Ehe nahezu gleichgestellt, sodass sich hierbei nur wenige Unterschiede ergeben.

Um Ihnen eine umfassende Beratung zu Fragen der Lebenspartnerschaft anzubieten, können wir auf einschlägige Erfahrungen aus dem Eherecht zurückgreifen. Wir beraten Sie in allen Fragen, die das Eherecht betreffen, auch über die der Scheidung.

Hier haben für Sie 7 weitere Tipps für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Scheidung oder Trennung aufgeschrieben.

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man solche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person notwendig sind. Voraussetzung ist immer, dass eine Person unterhaltsbedürftig und die andere leistungsfähig ist – dann besteht für letztere eine Unterhaltspflicht. Wir prüfen für Sie ob und inwieweit eine Unterhaltspflicht besteht. Selbstverständliche setzen wir diesen Anspruch auch für Sie durch. Den Unterhalt findet man in verschiedenen Formen: Unter Unterhalt versteht man solche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person notwendig sind. Voraussetzung ist immer, dass eine Person unterhaltsbedürftig und die andere leistungsfähig ist – dann besteht für letztere eine Unterhaltspflicht. Wir prüfen für Sie ob und inwieweit eine Unterhaltspflichtbesteht. Selbstverständliche setzen wir diesen Anspruch auch für Sie durch. Den Unterhalt findet man in verschiedenen Formen:

1. Ehegattenunterhalt

Dieser wird wiederum in zwei Kategorien unterteilt: Beim Trennungsunterhalt schulden die Eheleute noch vor der rechtskräftigen Scheidung, aber erst ab dem Getrenntleben einander Unterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss der Unterhaltspflichtige an den Unterhaltsbedürftigen den sog. nachehelichen Unterhalt zahlen.

2. Kindesunterhalt

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Kind gegenüber seinen Eltern einen Unterhaltsanspruch. Dies kann ein Barunterhaltsanspruch oder aber auch ein Naturalunterhaltsanspruch sein.

3. Elternunterhalt

Eine weniger bekannte Art des Unterhalts ist der Elternunterhalt. Dieser verpflichtet unterhaltspflichtige Kinder an die unterhaltsbedürftigen Eltern Unterhalt zu zahlen.

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Umgang und Sorgerecht

Das Sorgerecht und Umgangsrecht sind Teilbereiche des Familienrechts, die das Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern regeln. Zur elterlichen Sorge zählen unter anderem die Personensorge und die Vermögenssorge. Insbesondere unterfallen der elterlichen Sorge behördliche und schulische Angelegenheiten, die Gesundheitsvorsorge sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Umgangsrecht regelt die Besuche und Kontakte zwischen Elternteil und minderjährigem Kind.

Sorgerechtsberechtigte Personen können über die kindlichen Belange bestimmen und andere Personen von einer unerwünschten Einwirkung auf das Kind abhalten. Zur elterlichen Sorge gehören unter anderem die Erziehung und Beaufsichtigung (Personensorge) aber auch die Inbesitznahme und Verwaltung des Vermögens (Vermögenssorge) sowie allgemein die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Kindes in allen Lebensbereichen. Sowohl das Sorgerecht als auch das Umgangsrecht sind von etwaigen Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt getrennt zu betrachten.

Natürlich ergeben sich aber auch Verflechtungen zwischen Kindesunterhalt und dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht. Relevant wird dies insbesondere bei dem sog. Wechselmodell, bei dem das Kind sowohl beim Vater als auch bei der Mutter lebt.

Vaterschaft

Die rechtliche Vaterschaft zieht erhebliche Rechtsfolgen nach sich. Es ist daher für den Vater, der nicht mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist sinnvoll, sich vor Anerkennung einer Vaterschaft anwaltlich beraten zu lassen. Wir beraten bei Zweifeln an der Vaterschaft und erörtern mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, die Vaterschaft klären zu lassen.

Solange die Vaterschaft nicht in einem förmlichen Verfahren erfolgreich angefochten ist, stammt das in einer Ehe geborene Kind rechtlich vom Ehemann der Mutter ab. Diese gesetzliche Vermutung der Abstammung kann dazu führen, dass eine gerichtliche Anfechtung der Abstammung ratsam ist. Der Ehemann gilt selbst dann als Vater des Kindes, wenn die Ehegatten bereits längere Zeit getrennt leben. Selbst bei offenkundiger Unmöglichkeit, beispielsweise infolge einer Unfruchtbarkeit des Ehemannes, stammt das in die Ehe geborene Kind vom Ehemann ab.

Eine rechtzeitige, unverzügliche Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand für Familienrecht ist daher empfehlenswert sobald sich Zweifel an der Abstammung ergeben.

Fachbeiträge aus dem Familienrecht

Verfasst von René Leimnitz, Fachanwalt für Familienrecht:
Die Fachbeiträge werden an dieser Stelle bald verfügbar sein.