Kündigung erhalten – Was tun?
Sie haben eine Kündigung erhalten? Was nun? Ihr Notfallplan nach Erhalt einer Kündigung.
- Ruhe bewahren. Lassen Sie sich durch eine Kündigung nicht aus der Fassung bringen.
- Unterzeichnen Sie keine Dokumente bei einer Übergabe der Dokumente. Sie sind nicht dazu verpflichtet den Erhalt der Kündigung zu quittieren.
- Lassen Sie die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag durch uns prüfen. Andernfalls besteht die Gefahr, des Verlustes des Kündigungsschutzes oder eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds von 12 Wochen.
- Teilen Sie uns bereits telefonisch mit, ob Sie eine Kündigung erhalten haben. Wichtig hierbei ist, dass Sie einen schnelle Beratungstermin noch innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vereinbaren, da auch eine unbegründete Kündigung danach nicht mehr mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Bringen Sie zum Termin auf jeden Fall den Arbeitsvertrag, die Kündigung und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.
- Beachten Sie die unverzügliche Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit. Es besteht sonst die Gefahr einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.
- Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber sofort ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um zügige Übersendung der Arbeitsbescheinigung, die die Agentur für Arbeit benötigt, um Ihnen schnellstmöglich, das Arbeitslosengeld zu zahlen.
Wir sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht!
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